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(3.23 CHF / Min. aus dem CH-Festnetz, evtl. zusätzlich 8 Rp. / Min. in der Warteschlaufe durch Netzbetreiber)
0900 712 713
(3.12 CHF / Min. für Anrufe von Prepaid-Handys, evtl. zusätzlich 8 Rp. / Min. in der Warteschlaufe durch Netzbetreiber)
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(3.23 CHF / Min. nur über private Festnetz- oder Handynummern, evtl. zusätzlich 8 Rp. / Min. durch Netzbetreiber)
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(3.12 CHF / Min. für Anrufe von Prepaid-Handys, evtl. zusätzlich 8 Rp. / Min. durch Netzbetreiber)
Bei Notfällen im Ausland rufen Sie die Notfallnummer Ihrer Krankenkasse an. Diese finden Sie jeweils auf Ihrer Krankenkassenkarte.
Universitäts-Kinderspital beider Basel
Spitalstrasse 33
4056 Basel | CH
T +41 61 704 12 12
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Wann muss ich mit meinem Kind zum Corona-Test? Was passiert da genau? Und wer übernimmt die Kosten? Hier finden Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen.
Am UKBB können nur medizinisch notwendige Tests durchgeführt werden. Für vorbeugende Tests oder schriftliche Bescheinigungen müssen Sie sich an einen anderen Anbieter wenden.
Alle Anbieter im Kanton Basel-Stadt
Abklärungs- und Teststation Baselland
Nein. Für Kinder ohne Symptome ist der Test medizinisch nicht notwendig. Suchen Sie für sich selbst eine wohnortsnahe Teststation auf oder einen entsprechenden Anbieter.
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Abklärungs- und Teststation Baselland
Nein. Sie dürfen mit Ihrem Kind die Quarantäne oder Isolation nur auf behördliche Anweisung verlassen oder für eine dringende medizinische Versorgung.
Am UKBB ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen, wenn Sie keinen Termin für einen Coronatest haben. Wenden Sie sich im Verdachtsfall daher besser zuerst an Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt. Sie erhalten über Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt bei Bedarf einen Termin für einen Corona-Test am UKBB. So vermeiden Sie lästige Wartezeiten.
Nein. Wenn das Kind Kontakt mit dem neuen Coronavirus hatte, aber gesund wirkt, könnte es sich in der Inkubationszeit befinden. In dieser Zeit lässt sich das Virus noch nicht nachweisen. Ein negativer Test sagt dann nichts darüber aus, ob das Kind doch noch krank werden kann.
Ab dem 15. Juni 2020 führt das UKBB von Montag bis Freitag von 9.00 bis 22.00 Uhr und am Wochenende von 10.00 bis 18.00 Uhr Coronatests durch.
Kinder mit entsprechenden Symptomen können sich testen lassen. Der Coronavirus-Test erfolgt mit einem Abstich aus dem Nasen-Rachenraum. Dafür wird ein besonderes, weiches Wattestäbchen in die Nase oder den Rachen eingeführt (beim Schnelltest zwingend in die Nase). Unser Personal bemüht sich sehr, den Abstrich so angenehm wie möglich für Ihr Kind zu gestalten. Im Labor wird der entnommene Abstrich untersucht und festgestellt, ob eine Infektion vorliegt.
Die Abstriche werden vollautomatisch verarbeitet. Die Untersuchung erfolgt dabei nach einer hochsensitiven Methode. Der Befund liegt dem UKBB in der Regel zwei Tage nach dem Abstich vor.
Nach spätestens zwei Tagen erhalten Sie das Testergebnis. Positive Befund werden telefonisch mitgeteilt, bei einem negativen Befund erhalten Sie eine SMS. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie Ihre Kontaktdaten korrekt abgeben. Sollten Sie nach 48 Stunden kein Ergebnis erhalten haben, melden Sie sich beim UKBB unter der Telefonnummer 061 704 12 12. Ihr Kind soll zu Hause bleiben und alle Kontakte zu anderen Personen meiden, bis das Testergebnis vorliegt. Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich an die zuständigen Pflegefachpersonen.
Damit der Abstrich vollautomatisch verarbeitet werden kann, muss genügend Probenmaterial vorhanden sein. Weil der Abstrich etwas unangenehm sein kann, machen kleine Kinder nicht immer gut mit. In der Folge ist nicht ausreichend Material für die automatische Verarbeitung vorhanden und es wird eine aufwändigere Untersuchung notwendig. Dadurch verzögert sich der Befund um bis zu zwei Tage.
Die Kostenübernahme ist in der eidgenössischen Verordnung geregelt (Nationale Regelung). Bitte beachten Sie, dass das Bundesamt für Gesundheit nicht in jedem Fall die Kosten für die Durchführung eines Corona-Tests übernimmt. Wenn Sie Ihr Kind testen lassen, obwohl es keine Symptome aufweist und auch keine Überweisung durch einen Arzt oder die zuständige kantonale Stelle vorliegt, müssen Sie grundsätzlich selbst für die Kosten aufkommen. Es wird Ihnen in diesem Fall ein Betrag von CHF 169 verrechnet (ärztliche Pauschale CHF 50, Laboranalyse CHF 119). Ein Attest zuhanden der Schule kostet CHF 15. Wird COVID-19 nachgewiesen, sprich nach positivem Testergebnis, werden ärztliche Untersuchungen oder telefonische Betreuung in Heimisolation gemäss Tarmed-Tarif in Rechnung gestellt.
Sie (und andere im gleichen Haushalt lebenden Personen) müssen sich bis zum Testergebnis nicht in Quarantäne begeben, solange Sie keine Symptome haben.
Nein. Die verordnete Quarantäne-Dauer von zehn Tagen ist dennoch einzuhalten.
Grundsätzlich nein. Ihr Kind ist keine direkte Kontaktperson zu einem bestätigten Fall. Somit besteht für das Kind weder ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung noch dafür, dass es jemand anders ansteckt. Sollte der kantonsärztliche Dienst eine Quarantäne anordnen, müssen Sie sich aber daran halten. Eine solche Anordnung kann erfolgen, wenn die Quelle für ein nachgewiesenes Virus nicht ganz klar ist und man sicher sein möchte, dass alle möglichen Übertragungen verhindert werden.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Kinder mit Symptomen einer möglichen Infektion bereits Antikörper aufweisen. Zudem sagen nachweisbare Antikörper wenig aus. Wir wissen zurzeit noch nicht, ob Personen mit bereits ausgebildeten Antikörpern tatsächlich immun sind oder sich doch wieder anstecken können. Darum bleibt der Nasen-Rachen-Abstrich der wichtigste Test bei Kindern mit akuten Coronavirus-typischen Symptomen.
In sehr seltenen Fällen bestimmt der kantonsärztliche Dienst, dass Personen ohne Symptome getestet werden sollen. Das hilft den Behörden, die Ausbreitung des Virus einzuschätzen. Ausserdem gibt es Situationen, in denen der Test bei nur leichten Beschwerden gemacht wird, zum Beispielwenn Ihr Kind im Spital bleiben muss.
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Bei Notfällen im Ausland rufen Sie die Notfallnummer Ihrer Kranken-kasse an. Diese finden Sie jeweils auf Ihrer Krankenkassenkarte.
(Gift- und Informationszentrum)
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Basel, Spitalstrasse 33
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